BAFA / KfW‑Förderung und GEG
Das BAFA/KfW‑Förderprogramm und das Gebäudeenergiegesetz (GEG) für das Jahr 2026, für Sie kurz und bündig zusammengefasst.
Mit dem Gesetz für erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) setzt Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende im Gebäudebereich. Ziel ist es, den Klimaschutz zu intensivieren, die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien zu reduzieren und Verbraucherinnen sowie Verbraucher vor Preisschwankungen bei Öl und Gas zu bewahren.
Seit 2024 gelten die zentralen GEG‑Regeln, 2025 wurden die Zuständigkeiten der Förderprogramme neu geordnet – und 2026 wird diese Struktur im Wesentlichen fortgeführt. Im Folgenden erfahren Sie, welche Vorschriften aktuell gelten, wie die Zuständigkeiten zwischen BAFA und KfW verteilt sind und wie Sie den Wechsel zu erneuerbaren Energien beim Heizen erfolgreich vollziehen können.
Was gilt mit Blick auf das GEG ab 2026?
Das Gebäudeenergiegesetz sieht vor, dass neue Heizungen grundsätzlich zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Diese Vorgabe wird auch 2026 maßgeblich bleiben. Für verschiedene Gebäudetypen und Situationen gelten jedoch Übergangsfristen und Ausnahmen.
- Neubauten in Neubaugebieten: Seit dem 1. Januar 2024 ist es in den meisten Neubauten verpflichtend, Heizungen einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren.
- Neubauten außerhalb von Neubaugebieten: Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes greifen die 65‑Prozent‑Vorgaben spätestens ab 2026. Hier lohnt sich eine frühzeitige Planung, um Förderungen optimal zu nutzen.
- Bestandsgebäude: Für alle Heizungen im Bestand ist weiterhin kein pauschaler Heizungstausch vorgeschrieben. Wird eine bestehende Heizung jedoch irreparabel defekt, greifen Übergangsregelungen und attraktive Förderangebote für den Umstieg auf erneuerbare Energien.
- Kommunale Wärmeplanung: Ab Mitte 2026 (je nach Kommune) gewinnt die kommunale Wärmeplanung an Bedeutung. Sie kann beeinflussen, ob sich z. B. ein Wärmenetzanschluss oder eine individuelle Wärmepumpe wirtschaftlich und fördertechnisch besonders lohnt.
Wer fördert was? Zuständigkeiten von BAFA und KfW 2026
Seit der Neuordnung der Heizungsförderung ist die Zuständigkeit klarer getrennt:
-
KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau):
Zuständig für die Heizungsförderung selbst, also insbesondere:
- Heizungstausch (z. B. Wärmepumpe, Biomasseheizung, Hybridheizung)
- Anschluss an ein Wärmenetz
- Brennstoffzellenheizungen
- Weitere Maßnahmen zur Wärmeerzeugung
-
BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle):
Zuständig vor allem für:
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung, Fenster, Türen, Dachflächen)
- Anlagentechnik (z. B. Lüftungsanlagen, Regelungstechnik, Smarthome‑Lösungen)
- Heizungsoptimierung ohne Austausch (Hydraulischer Abgleich, Pumpentausch etc.)
- Gebäudenetze und bestimmte Effizienzmaßnahmen
Wichtig: Zuschüsse für einen Heizungstausch werden 2026 weiterhin über die KfW beantragt. Ergänzende Effizienz‑ und Sanierungsmaßnahmen können über BAFA‑Programme gefördert werden. So lassen sich Heizungstausch und energetische Sanierung sinnvoll kombinieren.
Was wird 2026 typischerweise gefördert?
Die Förderlandschaft bleibt 2026 im Kern stabil. Im Bereich Heizung und Gebäude sind insbesondere folgende Maßnahmen relevant:
- Biomasseheizungen: Holzvergaserkessel und Pelletheizungen, häufig in Kombination mit Pufferspeichern und moderner Regelungstechnik.
- Wärmepumpen, Hybrid‑ und Brennstoffzellenheizungen: Elektrische Wärmepumpen (Luft‑, Erd‑ oder Wasserwärme), Hybridlösungen mit bestehenden Kesseln sowie Brennstoffzellenheizungen.
- Solarthermieanlagen: Anlagen zur solaren Heizungsunterstützung und/oder Warmwasserbereitung.
- Anlagentechnik: Einbau, Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen, Regelungstechnik, Hocheffizienzpumpen und weitere Effizienzkomponenten.
- Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle: Dämmung von Außenwänden, Dachflächen und Kellerdecken sowie Austausch von Türen und Fenstern zur Reduzierung des Energiebedarfs.
Je nach Ausgangssituation, Einkommen und Art der Maßnahme können hohe Zuschussquoten erreicht werden. In vielen Fällen sind Gesamtförderungen von bis zu rund 70 Prozent der förderfähigen Kosten möglich (z. B. durch Grundförderung plus Klimabonus oder Geschwindigkeitsbonus, sofern verfügbar).
Hinweis! Der Förderantrag ist vor Bauvorhabenbeginn bzw. vor Abschluß einer rechtsverbindlichen Ausführung zu stellen.
BAFA / KfW Online-Portal
- Listen der förderfähigen Biomasseanlagen (KfW Heizungsförderung 458)
- Listen der förderfähigen Wärmepumpen (KfW Heizungsförderung 458)
- Listen der förderfähigen Kollektoren uns Solaranlagen (KfW Heizungsförderung 458)
- Antrag auf BAFA-Förderung
- Antrag auf KfW-Förderung
- KfW-Portal Anmeldung für Antragsteller
- KfW-Portal Anmeldung für Fachunternehmen
- BAFA-Upload
- BAFA-Portal
Quelle: Offizielle Informationen von BAFA und KfW sowie aktuelle Hinweise zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zur Heizungsförderung 2026.