BAFA / KfW-Förderung und GEG 2024 

Das BAFA/KfW-Förderprogramm und das neue Gebäudeenergiegesetz für das Jahr 2024, für Sie kurz und bündig zusammengefasst.

Mit dem Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz) setzt Deutschland einen bedeutenden Schritt in Richtung Energiewende im Gebäudebereich. Das Ziel dabei ist, den Klimaschutz zu intensivieren, die Abhängigkeit von importierten fossilen Energien zu reduzieren und Verbraucherinnen sowie Verbraucher vor Preisschwankungen bei Öl und Gas zu bewahren. Im weiteren Verlauf erfahren Sie, welche Vorschriften seit Januar 2024 in Kraft getreten sind und erhalten wertvolle Informationen darüber, wie Sie den Wechsel zu erneuerbaren Energien beim Heizen erfolgreich vollziehen können.

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Was ändert sich ab 2024 - Mehr klimafreundliche Heizungen

Seit dem 1. Januar 2024 ist es in den meisten Neubauten verpflichtend, Heizungen einzubauen, die zu mindestens 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Großzügige Übergangsfristen und vielfältige technologische Optionen gelten für bestehende Gebäude. Der Austausch von Heizungssystemen wird dabei umfassend durch staatliche Fördermaßnahmen unterstützt.

Für Neubauten außerhalb eines Neubaugebietes, gelten diese Regeln frühestens ab 2026.

Für alle Heizungen im Bestand, ist kein Heizungstausch vorgeschrieben. Sollte die bestehende Heizung kaputt gehen und eine Reparatur ist nicht mehr möglich, gelten pragmatische Übergangslösungen und Förderangebote.

Was wird ab 2024 gefördert?

  • Biomasseheizung - Holzvergaserkessel und Pelletheizungen
  • Wärmepumpen, Hybrid- und Brennstoffzellenheizungen sowie Solarthermieanlagen
  • Anlagentechnik z. B. Einbau und Austausch oder Optimierung raumlufttechnischer Anlagen
  • Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle z. B. Außenwände, Dachflächen, Türen und Fenstern
  • Zuschüsse für einen Heizungstausch können künftig nur noch bei der KfW beantragt werden

BAFA / KfW Förderprogramm im Überblick

Hinweis! Der Förderantrag ist vor Bauvorhabenbeginn bzw. vor Abschluß einer rechtsverbindlichen Ausführung zu stellen.

BAFA / KfW Online-Portal


Quelle: www.bafa.de und www.kfw.de